Die Finanzordnung des Förderverein Initiativgemeinschaft Sellin e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Vereins.
Der Verein erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes bezüglich Einnahmen und Ausgaben sind gegenseitig deckungsgleich, ausgenommen sind zweckgebundene Fördermittel. Rücklagen sind zu begründen.
Der Förderverein finanziert sich durch:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Spenden, Fördermittel
c) Aus Vermietung von Betten an Mitglieder, Schulen, Vereine (siehe Satzung) und andere Personen
Der Haushaltsplan wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes nachzuweisen. Er hat außerdem eine Vermögensübersicht zu enthalten. Nach der Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Kassenwart dem Vorstand über das Ergebnis incl. Bericht. Danach erfolgt die Veröffentlichung der Jahresrechnung im Rahmen der Rechenschaftslegung des Vorstandes in der Mitgliederversammlung.
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das Bankkonto des Vereins abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
Zur Anweisung von Auszahlungen auf Grund ordnungsgemäß eingegangener Rechnungen oder Leistungsanforderungen sind der Vorstandsvorsitzender und ein weiters Vorstandsmitglied ( Kassenwart) gemeinsam berechtigt.
Die Finanzordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.03.1999 ab 01.01.1999 in Kraft und verlängert sich jährlich automatisch.
Förderverein Initiativgemeinschaft Sellin e.V.